Hygienekonzept
Aufgrund der Corona-Lage müssen Sportvereine der Stadt/Stadtsportbund ein Hygienekonzept vorlegen, und dieses auch einhalten.
Es ist daher wichtig, dass alle Trainingsteilnehmer dieses zur Kenntnis nehmen und umsetzen.
Nutzungskonzept/Hygienekonzept=Schutzkonzept
für Sporthallen in Düren
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass das Nutzungskonzept/Hygienekonzept=Schutzkonzept Karate Akademie Düren e.V. vom Vorstand, den Trainern und Betreuern verantwortlich eingehalten und umgesetzt wird, unter Beachtung der von Ihnen vorgegebenen Auflagen und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Gesetzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Wir wissen, dass es sich bei diesen Vorgaben um einen sehr dynamischen Prozess aufgrund der Pandemie handelt, der sich täglich ändern kann. Daher sind wir als Verein eigenverantwortlich verpflichtet, neue aktualisierte gesetzliche Vorgaben jederzeit nachzubessern, umzusetzen oder einzuhalten.
Unser Verein hat als Hygienebeauftragten Herrn Klaus Schomann bestimmt.
Uns ist bekannt und bewusst, dass wir keine Geräte der Schule nutzen (auch keine Matten) dürfen. Wir müssen selbst Matten oder andere Geräte mitbringen.
Wir müssen die Kontaktflächen in der Sporthalle und insbesondere beim Betreten der Sporthalle (z.B. Türgriffe) selbst reinigen und dafür geeignete feuchte Wischtücher einsetzen.
Wir bestätigen mit unserem Hygienekonzept/Schutzkonzept, dass die Umkleiden und Duschen nicht genutzt werden. Im Notfall werden wir diese auch mit Flatterband absperren.
Wir sind als Verein selbst dafür verantwortlich, dass die Anzahl der Sporttreibenden der Hallengröße und dem Mindestabstand (1,5 m) entspricht.
Unsere Übungsleiter sind über die Krankheit COVID-19 und über mögliche Ansteckungswege sowie über den Umgang mit Personen aus Risikogruppen informiert.
Wir wissen, dass kein Wettkampfbetrieb in den Sporthallen stattfinden darf und werden dies strikt einhalten.
Unsere Übungsleiter werden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen -insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten- konsequent einhalten. Eine regelmäßige Reinigung vor bzw. nach jeder Nutzung wird mit einem normalen Reinigungsmittel gründlich und konsequent durchgeführt. Jeder Übungsleiter wird entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu jeder Übungsstunde mit sich führen.
Weiterhin werden wir darauf achten, dass die üblichen Hygieneregeln (Husten- und Niesetikette, regelmäßiges gründliches Händewaschen vor und nach dem Training etc.) unbedingt eingehalten werden.
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von mindestens 1,5 m zwischen Personen wird eingehalten! Dazu werden wir unter Umständen kleinere Trainingsgruppen als üblich bilden.
Die Nutzung von Dusch-/Wasch-/Umkleideräumen, Gemeinschaftsräume ebenso wie „Gastronomiebereiche“ ist untersagt. Dies werden wir befolgen.
Wir werden alle Teilnehmer/innen darauf hinweisen, dass ein Bekleidungswechsel, die Körperpflege und die Nutzung von Nassbereichen durch die Sporttreibenden nicht in der Sporthalle stattfinden darf.
Wir werden den Zutritt zu den Sporthallen unter Vermeidung von Warteschlangen so steuern, dass ein entsprechender Mindestabstand von 1,5 m beim Betreten und Verlassen der Sporthalle kontrolliert eingehalten werden kann. Außerdem werden wir darauf achten, dass der Wechsel mit Vornutzern oder Nachfolgenutzern in einer Einbahnregelung vollzogen wird. Es wird auf den Gängen (Zutritt und Verlassen des Gebäudes) / Sporthallen zu keiner Kollision zweier Sportgruppen kommen. Damit vor der Sporthalle keine Warteschlangen entstehen, wird die Sporthalle unbedingt rechtzeitig vor Trainingsbeginn geöffnet und der Zutritt von einer Aufsichtsperson überwacht.
Wir werden Teilnehmerlisten (mindestens mit Name und einer Telefonnummer) für jede Gruppe und jede Übungsstunde führen. Hierfür wird im Vorfeld die Einverständniserklärung der Unterzeichner gemäß Datenschutzbestimmungen eingeholt.
Auf keinen Fall darf am Sportbetrieb teilnehmen, wer in Quarantäne ist. Außerdem werden wir unbedingt darauf achten, dass alle Personen zuhause bleiben, die Erkältungssymptome zeigen oder erhöhte Temperatur haben.
Wir werden Personen, die den Risikogruppen angehören, keiner besonderen Gefährdung aussetzen (siehe gesetzliche Vorgaben).
Die Vorgaben und Empfehlungen durch die jeweiligen Fachverbände werden von uns umgesetzt und eingehalten.
Auch werden wir die Vorgaben / Leitplanken des DOSB stets einhalten.
Zuschauer, Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt, dies werden wir beachten.
Es gelten über diese Lockerungen im Sportbereich für die Nutzung der Sporthallen in Düren selbstverständlich weiterhin die allgemeinen Pflichten der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in den jeweiligen Fassungen. Diese werden wir strikt befolgen und einhalten.
Düren, den 15.06.2020
Name Verein: Karate Akademie Düren e.V.
Name Vorstand gemäß BGB § 26: 1. Vorsitzender Klaus Schomann